Christophe Bachmann von Swisstrain steckt in der Klemme

Herr Christophe Bachmann zeigt als „Beweis“, dass die Domain swisstrain.ch ihm gehört, eine Rechnung von Switchplus vor. Die Rechnung datiert vom 7. August 2019 musste bis am 6. September 2019 bezahlt werden und die Domain für ein weiteres Jahr zu verlängern. Angeblich wurde die Rechnung bezahlt. Trotzdem wurde die Domain am 1. Oktober deaktiviert und 40 Tage später, am 10. November 2019 endgültig gelöscht. Warum kümmert sich Christophe Bachmann als Präsident des Vereins Swisstrain nicht um die Domain? Statt sich um eine schnelle Übernahme der Domain zu kümmern, schreibt er mir, dass ich die Domain gestohlen hätte. Dabei schrieb mir die Sekretärin von Swisstrain, Frau Claudia Cotting, noch, dass ich die Domain schneller registiert hätte als sie. Wer hat hier geschlampt? War es der Präsident Christophe Bachmann oder die Sekretärin Claudia Cotting von Swisstrain oder womöglich der Domainregistar Switchplus? So oder so hätten diese Personen 40 Tage Zeit, um sich um das Problem zu kümmern. Mit falschen und böswilligen Anschuldigungen gegen mich, steht die Domain für diesen Verein nicht mehr zur Verfügung.

Claudia Cotting von Swiss-Rails wusste von der Domainlöschung

In einer Email schreibt mir Frau Claudia Cotting von Swiss-Rails, dass sie bemerkt hat, dass ich mit der Registierung der Domain swisstrain.ch schneller war und zu welchem Preis ich die Domain verkaufen würde. Es ist somit erwiesen, dass Frau Cotting ganz genau wusste, dass die Domain definitiv gelöscht wird und dass man diese dann wieder frei registrieren kann, von jedermann. Es ist somit absolut haltlos, dass der Swisstrain-Präsident Christophe Bachmann vorwirft, die Domain gestohlen zu haben.

Macht sich Swisstrain-Präsident Christophe Bachmann strafbar?

In einem Email beschuldigt mich der Swisstrain-Präsident Christophe Bachmann die Domain swisstrain.ch gestohlen zu haben. Dazu äussert er noch weitere haltlose Anschuldigungen gegen mich, die strafrechtlich relevant sein könnten. Was ist passiert? Anscheinend ist es Herrn Bachmann passiert, dass die Domain swisstrain.ch gelöscht wurde. Eine Domain muss man normalerweise jedes Jahr neue verlängern und bezahlen. Wer das nicht tut, riskiert, dass die Domain gelöscht wird. Doch bevor eine Domain definitiv gelöscht wird, hat man 40 Tage lang Zeit, die Domain zu erneuern, erst danach wird die Domain gelöscht.

Strafanzeige gegen Christophe Bachmann?

Sollte Herr Christophe Bachmann als Präsident des Vereins Swisstrain weitere haltlose Anschuldigungen gegen mich aussprechen, behalte ich mir eine strafrechtliche Anzeige gegen ihn vor.
Leider hat er sich damit verbaut, die Domain jemals wiederzubekommen.

Alle Infos über den Verein Swisstrain finden Sie hier

Der Verein Swisstrain hat zwar die Domain gelöscht, aber alle Daten findet man noch im Internet-Archiv: Alte Webseite von Swisstrain

Swisstrain-Präsident Christophe Bachmann verliert Domain swisstrain.ch

Aus irgend einem Grund hat der Verein Swisstrain die Domain swisstrain.ch gelöscht. Nicht einmal die 40 tägige Frist hat Swisstrain-Präsident Christophe Bachmann genutzt, die Domain zu erneuern. Jetzt schreibt er, dass ich die Domain gestohlen hätte, aber auch. Er droht sogar damit, alle beteiligten Personen zu verklagen, wenn er die Domain nicht wieder bekommen würde.
Leider bringt ihm das gar nichts und schon gar nicht die Domain zurück. Mein Angebot zum Kauf der Domain ist somit hinfällig.

Emmen

Bahnhof Emmen

Emmen ist eine schöne Gemeinde im Kanton Luzern. Mit 30’000 Einwohnern ist Emmen eine kleine Stadt nördlich von Luzern. Der Bahnhof ist modern und mit direktem Anschluss nach Zürich, Bern und Basel. Die SBB gibt sich grosse Mühe, den Fahrplan in Emmen einzuhalten und alle Passagiere zu befördern. Die Gemeinde Emmen ist eine sehr schöne Gemeinde am Fusse des Pilatus und in der Nähe des Vierwaldstättersees. Der Flugplatz Emmen ist in nächster Nähe und ein wichtiger Arbeitgeber in Emmenbrücke.

„Killer-Anwältin“ Renate Senn verhöhnt die Opfer (Blick)

Die Anwaltskanzlei „Küng Metzler Senn“ in Baden ist eine reine Frauenkanzlei und setzt sich sehr stark für die Anliegen der Frau und der Familie ein. Jetzt ist es so, dass die Rechtsanwältin Renate Senn die Pflichtverteidigerin des Massenmörders Thomas N. ist. Und da fängt das Problem schon an. Statt den Täter zuverteidigen, verteidigte lic. jur. Senn die Tat, meinte der bekannte Strafrechtsanwalt Valentin Landmann. Blick ging noch weiter und schrieb, dass Renate Senn die Opfer verhöhnte und ihnen eine Mitschuld an ihrem Tod gab. Selbst der sexuelle Missbrauch an einem Buben redete die Anwältin Senn schön und sagte, dass diese „nur“ 20 Minuten dauerte und nicht übermässig brutal war!!!

So redet nur eine weltfremde Anwältin. Ihre Mandant kriegte trotzdem die Höchststrafe plus Verwahrung. Renate Senn hinterlässt aber einen schlechten Nachgeschmack. Wer möchte zu einer Anwaltskanzlei gehen, die eine Kindervergewaltigung schönredet. Ein Opfer erlitt fünf Messerstiche in den Hals. Renate Senn argumentierte vor Gericht, dass der Täter Thomas N. nicht mehr Gewalt anwendet als unbedingt nötig. Er war selber schuld, da er sich aus den Fesseln löste und auf den Täter zuging. Was hätte er da anderes machen sollen, als diesen regelrecht zu schächten (O-Ton Gericht), meinte die Anwältin Renate Senn.

Blick meint dazu: „Killer-Anwältin Renate Senn verhöhnt Opfer“

CBD-Blüten in vollen Zügen geniessen

Natürlich darf man in Schweizer Zügen nicht mehr rauchen, deshalb ist „in vollen Zügen“ geniessen auch etwas missverständlich. CBD-Blüten darf man aber in der Schweiz ganz legal kaufen und natürlich auch konsumieren, meistens in Form einer CBD-Zigarette. Wer CBD aus gesundheitlichen Gründen nimmt und nicht rauchen will, kann die Blüten auch vaporisieren und so gesundheitsschonender inhalieren.

CBD in Form von Öl-Tropfen

Noch besser ist es, das CBD in Form von Öl-Tropfen oral einzunehmen. Solche CBD-Tropfen gibt es in unterschiedlicher CBD-Konzentrationen und mit unterschiedlichem Öl als Trägerstoff. Beliebt ist Olivenöl oder Hanfsamenöl das mit CBD-Extrakten gemischt wird. Die Tropfen sollte man eher kühl und trocken lagern und vor der Einnahme gut schütteln, damit sich das Hanfextrakt gut vermischt. CBD-Öl muss man aber nicht zwingend im Kühlschrank aufbewahren, es genügt ein trockener Ort in der Küche oder im Badezimmer.

Medizinische Wirkung von CBD

CBD ist kein Medikament und in der Schweiz als Nahrungsmittel zugelassen. Daher wird man von Herstellern auch nicht lesen, dass man CBD aufgrund einer Krankheit einnehmen sollte. In diversen Foren kann man aber lesen, dass CBD eine beruhigende und entspannende Wirkung haben kann. Es gibt auch Berichte, die von einer entzündungshemmenden Wirkung sprechen. Wer aber krank ist und die Einnahme von CBD in Betracht zieht, sollte aber unbedingt vorher mit seinem Arzt darüber sprechen.

Claudia Zwimpfer auf dem Abstellgleis

Frau Claudia Zwimpfer ist Chefin der KESB Emmen. Man hört nicht immer Gutes von der KESB. Doch die KESB Emmen wird von Frau Zwimpfer scheinbar tadellos geführt. Nur hat sie leider nicht überall so ein glückliches Händchen wie bei der Führung ihrer Mitarbeiterinnen. Wenn es nämlich um die Domain kesb-emmen.ch geht, meint sie, diese Domain könnte sie sich mit einer Strafanzeige erstreiten. Doch leider hat Frau Zwimpfer nicht zu Ende gedacht. Erstens sollte man keine Unwahrheiten erzählen – besonders nicht dem Staatsanwalt – und zweitens erhält man bei einer Strafanzeige nicht das „Deliksgut“. Aber zum Glück ist Claudia Zwimpfer KESB-Chefin und nicht Rechtsanwältin, denn mit ihrem Rechtsverständnis steht sie auf dem Abstellgleis…