Diese Frage stelle ich mir schon die ganze Woche. Seit mir die Staatsanwältin Susanne Hirschi geschrieben hat, dass die Staatsanwaltschaft Zürich bei anonymen Ehrverletzungsdelikten grundsätzlich nichts unternimmt, habe ich das Vertrauen in unseren Rechtsstaat etwas verloren. Und es kommt noch schlimmer: Wenn das Delikt auf einer US-amerikanischen Plattform wie Facebook, Google oder Twitter begangen wurde, stellt die Staatsanwaltschaft Zürich das Verfahren immer ein oder nimmt es erst gar nicht anhand. Anscheinend gibt es keinen Staatsvertrag, der den Informationsaustausch zwischen den USA und der Schweiz regelt. Die Schweizer Strafbehörden können also bei Cybermobbing und Ehrverletzungsdelikten keine Informationen herausverlangen. Sowieso wären die meisten Ehrverletzungsdelikte in den USA straffrei, erläutert lic. iur. Susanne Hirschi. Auch sei der Aufwand einfach zu gross, gibt sie erstaunlich ehrlich zu.
Doch in meinem Fall ist der Täter nicht anonym. Er schreibt bei Google, dass ich sein Haus fotografiert hätte. Vor ein paar Monaten erstattete er deswegen eine Anzeige, die – wen erstaunt es nicht? – nicht anhand genommen wurde. Ebenso beklagte er sich, dass ich seine Firmenwebseite „kopiert“ hätte. Dabei verwendete ich tatsächlich eine ähnliche Domain mit Bindestrich. Die Täterschaft konnte ich also eindeutig bestimmen. Diese Beweismittel wurden von der Staatsanwaltschaft Zürich nicht einmal gewürdigt.
Dabei ist der Staatsanwaltschaft bekannt, dass es sich bei diesem Täter um einen mehrfach vorbestraften Kriminellen handelt. Diese wurde wegen Morddrohung schon zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt. Doch Staatsanwältin Susi Hirschi hat keine Lust, sich darum zu kümmern und fabuliert etwas von nicht vorhandenen Staatsverträgen. Dabei hat Google den grössten Sitz ausserhalb der USA ein paar Hundert Meter von ihrer Arbeitsstelle. Wenn der Täter mit den anonymen Belästigungen ungestraft davon kommt, dann wird es nicht lange dauern und er wird seine Morddrohungen einfach unter einem Fake-Profil äussern.
Man muss nur an den Fall Céline denken, die sich 2017 das Leben nahm, nachdem sie massiv im Internet gemobbt wurde. Die Täterin wurde mit vier Tagen Arbeitseinsatz „bestraft“ und mobbte danach ungehindert weiter. Wenn die Staatsanwaltschaft nicht gegen Straftäter vorgeht, dann werden sich solche Fälle in Zukunft wiederholen. Kann das die Staatanwaltschaft Zürich wirklich wollen? Gerade eine junge und hoffnungsvolle Staatsanwältin wie Frau Susanne Hirschi sollte sich doch für eine bessere und gerechtere Zukunft einsetzen und Straftäter bestrafen.
Die CBD-Schlafcreme ist der Schlafwagen unter den natürlichen Schlafmitteln
/in Gesundheit/von SwissmanLiebe mit dem Zug statt mit einem Auto-Abo unterwegs
/in Auto/von SwissmanZug renovieren mit Renovero
/in Renovieren/von SwissmanMöchten Sie einen älteren Zug renovieren oder sanieren? Nichts leichter als das! Auf Renovero oder Renovero-Alternativen finden Sie genau die richtigen Handwerker für Ihre Renovierungs-Projekt.
Ist der Zug noch fahrtüchtig? In diesem Fall können Sie ihn direkt in eine Werkhallte fahren. Sollte der Zug einen Standschaden haben, kommen die Handwerker auch zu Ihnen nach Hause oder an den Standort, wo der Zug gerade steht. Auf alle Fälle sollten Sie zunächst ein paar Offerten für die Zug-Renovierung einholen. Auf Renovero oder anderen Handwerkerportalen finden Sie eine grosse Auswahl an Fachkräften zu einem günstigen Preis. Bei Renovero haben Sie eine grosse Auswahl, andere Portale sind manchmal etwas spezialisierter. Im Preis sind sie etwa alle gleich. Achten Sie deshalb auf die Qualität und auf die Kundenbewertungen. So kommt Ihr Zug schon bald wieder ins Rollen.
Was kann man gegen Cybermobbing machen?
/in Recht/von SwissmanDiese Frage stelle ich mir schon die ganze Woche. Seit mir die Staatsanwältin Susanne Hirschi geschrieben hat, dass die Staatsanwaltschaft Zürich bei anonymen Ehrverletzungsdelikten grundsätzlich nichts unternimmt, habe ich das Vertrauen in unseren Rechtsstaat etwas verloren. Und es kommt noch schlimmer: Wenn das Delikt auf einer US-amerikanischen Plattform wie Facebook, Google oder Twitter begangen wurde, stellt die Staatsanwaltschaft Zürich das Verfahren immer ein oder nimmt es erst gar nicht anhand. Anscheinend gibt es keinen Staatsvertrag, der den Informationsaustausch zwischen den USA und der Schweiz regelt. Die Schweizer Strafbehörden können also bei Cybermobbing und Ehrverletzungsdelikten keine Informationen herausverlangen. Sowieso wären die meisten Ehrverletzungsdelikte in den USA straffrei, erläutert lic. iur. Susanne Hirschi. Auch sei der Aufwand einfach zu gross, gibt sie erstaunlich ehrlich zu.
Doch in meinem Fall ist der Täter nicht anonym. Er schreibt bei Google, dass ich sein Haus fotografiert hätte. Vor ein paar Monaten erstattete er deswegen eine Anzeige, die – wen erstaunt es nicht? – nicht anhand genommen wurde. Ebenso beklagte er sich, dass ich seine Firmenwebseite „kopiert“ hätte. Dabei verwendete ich tatsächlich eine ähnliche Domain mit Bindestrich. Die Täterschaft konnte ich also eindeutig bestimmen. Diese Beweismittel wurden von der Staatsanwaltschaft Zürich nicht einmal gewürdigt.
Dabei ist der Staatsanwaltschaft bekannt, dass es sich bei diesem Täter um einen mehrfach vorbestraften Kriminellen handelt. Diese wurde wegen Morddrohung schon zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt. Doch Staatsanwältin Susi Hirschi hat keine Lust, sich darum zu kümmern und fabuliert etwas von nicht vorhandenen Staatsverträgen. Dabei hat Google den grössten Sitz ausserhalb der USA ein paar Hundert Meter von ihrer Arbeitsstelle. Wenn der Täter mit den anonymen Belästigungen ungestraft davon kommt, dann wird es nicht lange dauern und er wird seine Morddrohungen einfach unter einem Fake-Profil äussern.
Man muss nur an den Fall Céline denken, die sich 2017 das Leben nahm, nachdem sie massiv im Internet gemobbt wurde. Die Täterin wurde mit vier Tagen Arbeitseinsatz „bestraft“ und mobbte danach ungehindert weiter. Wenn die Staatsanwaltschaft nicht gegen Straftäter vorgeht, dann werden sich solche Fälle in Zukunft wiederholen. Kann das die Staatanwaltschaft Zürich wirklich wollen? Gerade eine junge und hoffnungsvolle Staatsanwältin wie Frau Susanne Hirschi sollte sich doch für eine bessere und gerechtere Zukunft einsetzen und Straftäter bestrafen.
Höchste Eisenbahn: CBD als Medizinprodukt zulassen!
/in Gesundheit/von SwissmanLange mussten wir darauf waren, dass CBD endlich als Medizinprodukt zugelassen wird. Es gibt nämlich sehr viele kranke Menschen, für die CBD eine Linderung ihrer Schmerzen bedeutet und die sonst austherapiert sind. Das als Medizinprodukt zugelassene CBD-Öl von leafBasic kann man ab sofort rezeptfrei im Hanf-Shop beziehen.
CBD kann Schmerzen lindern und Entzündungen bekämpfen
Es ist seit Jahren bekannt, dass CBD eine heilende Wirkung haben kann. Es brauchte aber eine lange Zeit, bis man das wissenschaftlich erkannte und es auch Firmen gab, die dieses Hanfextrakt aus der Hanfpflanze extrahierten und in einer unkomplizierten Darreichungsform auf den Markt brachten. Dank der Züchtung von THC-armen Hanfpflanzen ist nun endlich der Durchbruch gelungen. Früher züchtete man Hanfpflanzen mit möglichst viel berauschendem THC, was die Heilpflanze in Verruf brachte. Heute ist Gott sei Dank Hanf als CBD-Pflanze bekannt und geschätzt.
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Im Schnellzugstempo zum Orgasmus
/in Erotik/von SwissmanNoch nie war es einfacher so schnell zu einem Orgasmus zu kommen. Mit dem innovativen Sextoy von Womanizer Pro erlebt jede Frau die schönsten Orgasmen, die sie sich vorstellen kann. Dafür gibt die Firma sogar eine Orgasmusgarantie ab. Das Lovetoy saugt und stimuliert die Klitoris so sanft und dennoch stark, dass es einfach unmöglich ist, nicht zum Orgasmus zu kommen. Das Sextoy kann man z.B. bei Sexshops wie dem auf Frauen spezialisierten Erotikshop Ladytoys.ch kaufen.
Staatsanwalt Pius Suter ist total von der Rolle
/in Recht/von SwissmanDie Schweiz steht kurz vor einer tödlichen Pandemie durch das Coronavirus und was macht der Staatsanwalt Pius Suter von der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg? Er geht mit einem Aussendienstmitarbeiter vor Gericht, weil er an einem völlig sinnfreien Strafbefehl festhält. Dabei entschied bereits das Bezirksgericht Laufenburg, dass der Eigentumseinzug von nichtbezahlten Waren kein Diebstahl ist. Doch was kümmert dieser Gerichtsentscheid der stellvertretende Staatsanwalt Pius Suter?
Anzeige kam von einem vorbestraften Straftäter
Interessant ist auch, dass die Anzeige von einem Hanfhändler aus Frick gemacht wurde, der bereits wegen Drogenbesitz und Aufruf zu Gewalt zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Dieser Herr rief auf Facebook dazu auf, KESB-Mitarbeitern die Köpfe abzuschlagen. Ob der Dorfpolizist Dominick Schürich etwas Angst vor Ruedi Müller gehabt hat? Seine Verkäuferin, überredete der Hanfdampf zur Falschaussage bei der Polizei. Rudolf Müller erdachte sich drei Monate nach dem Eigentumseinzug sogar einen Raubüberfall aus. Die Verkäuferin gab bei der Polizei Frick an, dass sie es gar nicht mag, wenn sie von fremden Personen berührt wird. Wer diese fremde Person war, weiss ich nicht – auf jeden Fall war diese Person nicht ich. Die beiden Hanfverkäufer haben sich hier ihre eigene Traumwelt zusammenphantasiert.
Für Staatsanwalt Pius Suter wird es peinlich
Ich nehme mir immer viel Zeit für ein Gerichtsverfahren und berichte dabei auch immer über die Anwälte und Staatsanwälte der Gegenpartei. So viel ist klar: für den Staatsanwalt Pius Suter wird es ein sehr peinliches Gerichtsverfahren. Eigentlich ist es eine Schande, dass er mit seinem unglaublichen Strafbefehl der Verkäuferin am meisten schadet. Diese Frau hat mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Sozialphobie und wird jetzt vor Gericht nicht nur wegen Falschanschuldigung Red und Antwort stehen müssen, sondern wird am Schluss die gesamten Kosten zahlen müssen. Und dabei stand die junge Frau doch gerade am Anfang eines schönen und unbeschwerten Lebens, das der Staatsanwalt Pius Suter jetzt kaputt macht.
Staatsanwalt Pius Suter muss vor Gericht
Swisstrain ist neu unter einer eu-Domain erreichbar
/in Swisstrain/von SwissmanAnscheinend hat der Verein Swisstrain kapiert, dass sie die Domain swisstrain.ch nie erhalten werden. Wer droht und falsche Anschuldigungen äussert, kommt bei mir nie weiter. Das hat auch der Swisstrain-Präsident Christophe Bachmann kapiert. Jetzt ist der Bähnlerverein unter der eu-Domain swisstrain.eu erreichbar. Das klingt etwas komisch. In der Domain steht „swiss“ und die Domainendung ist „eu“. Für mich ist das ein klarer Widerspruch, erstaunt mich aber bei den Verantwortlichen von Swisstrain überhaupt nicht.
Die Südostschweiz bezeichnet Swisstrain als einen Hobbyverein
/in Swisstrain/von SwissmanAnscheinend hat der Präsident von Swisstrain, Christophe Bachmann, viel um die Ohren. Schon die Zeitung die Ostschweiz versuchte vergeblich mit Herrn Bachmann in Kontakt zu treten, doch leider ohne Erfolg. Die Südostschweiz schreibt, dass die Leute von Swisstrain wohl für ihre Hobby nicht immer die Zeit hätten, die sie sich wünschten. Kann es sein, dass der Verein die Domain deswegen verloren hat, wegen Zeitmangel? Oder war es einfach nur fehlendes Interesse? Immerhin hätte man 40 Tag lang die Domain reaktiveren können. Doch jetzt schreibt der Präsident von Swisstrain böse Email herum und versucht Leute einzuschüchtern, indem er ihnen mit Anzeigen und Gerichtsverfahren droht (so oder so ähnlich, mein Französisch ist nicht mehr ajour).
Quelle: https://www.suedostschweiz.ch/zeitung/um-das-alte-stellwerk-uznach-ist-es-still-geworden
Christophe Bachmann auf Platz 1 bei Google
/in Swisstrain/von SwissmanKaum 24 Stunden nach meinem Blogpost über den Swisstrain-Präsidenten Christophe Bachmann, steht dieser Post auf Platz 1 bei Google.
So macht man das! Leider bekommt Herr Bachmann die Domain nicht mehr, da er mir schwerwiegende Vorwürfe gemacht hat. so z.B. Insiderhandel und Diebstahl.
Schade für den Verein Swisstrain. Und ob er tatsächlich alle involvierten Parteien anzeigen und verklagen will, sei dahingestellt. Eines ist aber klar: Mit Christophe Bachmann ist nicht zu spassen. Er meint es todernst und wer ihm in die Quere kommt, dem wird gedroht und vor Gericht gezogen. Mit so jemanden möchte man lieber nichts zu tun habe.