Was kann man gegen Cybermobbing machen?

Diese Frage stelle ich mir schon die ganze Woche. Seit mir die Staatsanwältin Susanne Hirschi geschrieben hat, dass die Staatsanwaltschaft Zürich bei anonymen Ehrverletzungsdelikten grundsätzlich nichts unternimmt, habe ich das Vertrauen in unseren Rechtsstaat etwas verloren. Und es kommt noch schlimmer: Wenn das Delikt auf einer US-amerikanischen Plattform wie Facebook, Google oder Twitter begangen wurde, stellt die Staatsanwaltschaft Zürich das Verfahren immer ein oder nimmt es erst gar nicht anhand. Anscheinend gibt es keinen Staatsvertrag, der den Informationsaustausch zwischen den USA und der Schweiz regelt. Die Schweizer Strafbehörden können also bei Cybermobbing und Ehrverletzungsdelikten keine Informationen herausverlangen. Sowieso wären die meisten Ehrverletzungsdelikte in den USA straffrei, erläutert lic. iur. Susanne Hirschi. Auch sei der Aufwand einfach zu gross, gibt sie erstaunlich ehrlich zu.

Doch in meinem Fall ist der Täter nicht anonym. Er schreibt bei Google, dass ich sein Haus fotografiert hätte. Vor ein paar Monaten erstattete er deswegen eine Anzeige, die – wen erstaunt es nicht? – nicht anhand genommen wurde. Ebenso beklagte er sich, dass ich seine Firmenwebseite „kopiert“ hätte. Dabei verwendete ich tatsächlich eine ähnliche Domain mit Bindestrich. Die Täterschaft konnte ich also eindeutig bestimmen. Diese Beweismittel wurden von der Staatsanwaltschaft Zürich nicht einmal gewürdigt.

Dabei ist der Staatsanwaltschaft bekannt, dass es sich bei diesem Täter um einen mehrfach vorbestraften Kriminellen handelt. Diese wurde wegen Morddrohung schon zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt. Doch Staatsanwältin Susi Hirschi hat keine Lust, sich darum zu kümmern und fabuliert etwas von nicht vorhandenen Staatsverträgen. Dabei hat Google den grössten Sitz ausserhalb der USA ein paar Hundert Meter von ihrer Arbeitsstelle. Wenn der Täter mit den anonymen Belästigungen ungestraft davon kommt, dann wird es nicht lange dauern und er wird seine Morddrohungen einfach unter einem Fake-Profil äussern.

Man muss nur an den Fall Céline denken, die sich 2017 das Leben nahm, nachdem sie massiv im Internet gemobbt wurde. Die Täterin wurde mit vier Tagen Arbeitseinsatz „bestraft“ und mobbte danach ungehindert weiter. Wenn die Staatsanwaltschaft nicht gegen Straftäter vorgeht, dann werden sich solche Fälle in Zukunft wiederholen. Kann das die Staatanwaltschaft Zürich wirklich wollen? Gerade eine junge und hoffnungsvolle Staatsanwältin wie Frau Susanne Hirschi sollte sich doch für eine bessere und gerechtere Zukunft einsetzen und Straftäter bestrafen.