Was kann man gegen Cybermobbing machen?

Diese Frage stelle ich mir schon die ganze Woche. Seit mir die Staatsanwältin Susanne Hirschi geschrieben hat, dass die Staatsanwaltschaft Zürich bei anonymen Ehrverletzungsdelikten grundsätzlich nichts unternimmt, habe ich das Vertrauen in unseren Rechtsstaat etwas verloren. Und es kommt noch schlimmer: Wenn das Delikt auf einer US-amerikanischen Plattform wie Facebook, Google oder Twitter begangen wurde, stellt die Staatsanwaltschaft Zürich das Verfahren immer ein oder nimmt es erst gar nicht anhand. Anscheinend gibt es keinen Staatsvertrag, der den Informationsaustausch zwischen den USA und der Schweiz regelt. Die Schweizer Strafbehörden können also bei Cybermobbing und Ehrverletzungsdelikten keine Informationen herausverlangen. Sowieso wären die meisten Ehrverletzungsdelikte in den USA straffrei, erläutert lic. iur. Susanne Hirschi. Auch sei der Aufwand einfach zu gross, gibt sie erstaunlich ehrlich zu.

Doch in meinem Fall ist der Täter nicht anonym. Er schreibt bei Google, dass ich sein Haus fotografiert hätte. Vor ein paar Monaten erstattete er deswegen eine Anzeige, die – wen erstaunt es nicht? – nicht anhand genommen wurde. Ebenso beklagte er sich, dass ich seine Firmenwebseite „kopiert“ hätte. Dabei verwendete ich tatsächlich eine ähnliche Domain mit Bindestrich. Die Täterschaft konnte ich also eindeutig bestimmen. Diese Beweismittel wurden von der Staatsanwaltschaft Zürich nicht einmal gewürdigt.

Dabei ist der Staatsanwaltschaft bekannt, dass es sich bei diesem Täter um einen mehrfach vorbestraften Kriminellen handelt. Diese wurde wegen Morddrohung schon zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt. Doch Staatsanwältin Susi Hirschi hat keine Lust, sich darum zu kümmern und fabuliert etwas von nicht vorhandenen Staatsverträgen. Dabei hat Google den grössten Sitz ausserhalb der USA ein paar Hundert Meter von ihrer Arbeitsstelle. Wenn der Täter mit den anonymen Belästigungen ungestraft davon kommt, dann wird es nicht lange dauern und er wird seine Morddrohungen einfach unter einem Fake-Profil äussern.

Man muss nur an den Fall Céline denken, die sich 2017 das Leben nahm, nachdem sie massiv im Internet gemobbt wurde. Die Täterin wurde mit vier Tagen Arbeitseinsatz „bestraft“ und mobbte danach ungehindert weiter. Wenn die Staatsanwaltschaft nicht gegen Straftäter vorgeht, dann werden sich solche Fälle in Zukunft wiederholen. Kann das die Staatanwaltschaft Zürich wirklich wollen? Gerade eine junge und hoffnungsvolle Staatsanwältin wie Frau Susanne Hirschi sollte sich doch für eine bessere und gerechtere Zukunft einsetzen und Straftäter bestrafen.

Staatsanwalt Pius Suter ist total von der Rolle

Die Schweiz steht kurz vor einer tödlichen Pandemie durch das Coronavirus und was macht der Staatsanwalt Pius Suter von der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg? Er geht mit einem Aussendienstmitarbeiter vor Gericht, weil er an einem völlig sinnfreien Strafbefehl festhält. Dabei entschied bereits das Bezirksgericht Laufenburg, dass der Eigentumseinzug von nichtbezahlten Waren kein Diebstahl ist. Doch was kümmert dieser Gerichtsentscheid der stellvertretende Staatsanwalt Pius Suter?

Anzeige kam von einem vorbestraften Straftäter

Interessant ist auch, dass die Anzeige von einem Hanfhändler aus Frick gemacht wurde, der bereits wegen Drogenbesitz und Aufruf zu Gewalt zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Dieser Herr rief auf Facebook dazu auf, KESB-Mitarbeitern die Köpfe abzuschlagen. Ob der Dorfpolizist Dominick Schürich etwas Angst vor Ruedi Müller gehabt hat? Seine Verkäuferin, überredete der Hanfdampf zur Falschaussage bei der Polizei. Rudolf Müller erdachte sich drei Monate nach dem Eigentumseinzug sogar einen Raubüberfall aus. Die Verkäuferin gab bei der Polizei Frick an, dass sie es gar nicht mag, wenn sie von fremden Personen berührt wird. Wer diese fremde Person war, weiss ich nicht – auf jeden Fall war diese Person nicht ich. Die beiden Hanfverkäufer haben sich hier ihre eigene Traumwelt zusammenphantasiert.

Für Staatsanwalt Pius Suter wird es peinlich

Ich nehme mir immer viel Zeit für ein Gerichtsverfahren und berichte dabei auch immer über die Anwälte und Staatsanwälte der Gegenpartei. So viel ist klar: für den Staatsanwalt Pius Suter wird es ein sehr peinliches Gerichtsverfahren. Eigentlich ist es eine Schande, dass er mit seinem unglaublichen Strafbefehl der Verkäuferin am meisten schadet. Diese Frau hat mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Sozialphobie und wird jetzt vor Gericht nicht nur wegen Falschanschuldigung Red und Antwort stehen müssen, sondern wird am Schluss die gesamten Kosten zahlen müssen. Und dabei stand die junge Frau doch gerade am Anfang eines schönen und unbeschwerten Lebens, das der Staatsanwalt Pius Suter jetzt kaputt macht.

Staatsanwalt Pius Suter muss vor Gericht

Darum muss Staatsanwalt Pius Suter vor Gericht

„Killer-Anwältin“ Renate Senn verhöhnt die Opfer (Blick)

Die Anwaltskanzlei „Küng Metzler Senn“ in Baden ist eine reine Frauenkanzlei und setzt sich sehr stark für die Anliegen der Frau und der Familie ein. Jetzt ist es so, dass die Rechtsanwältin Renate Senn die Pflichtverteidigerin des Massenmörders Thomas N. ist. Und da fängt das Problem schon an. Statt den Täter zuverteidigen, verteidigte lic. jur. Senn die Tat, meinte der bekannte Strafrechtsanwalt Valentin Landmann. Blick ging noch weiter und schrieb, dass Renate Senn die Opfer verhöhnte und ihnen eine Mitschuld an ihrem Tod gab. Selbst der sexuelle Missbrauch an einem Buben redete die Anwältin Senn schön und sagte, dass diese „nur“ 20 Minuten dauerte und nicht übermässig brutal war!!!

So redet nur eine weltfremde Anwältin. Ihre Mandant kriegte trotzdem die Höchststrafe plus Verwahrung. Renate Senn hinterlässt aber einen schlechten Nachgeschmack. Wer möchte zu einer Anwaltskanzlei gehen, die eine Kindervergewaltigung schönredet. Ein Opfer erlitt fünf Messerstiche in den Hals. Renate Senn argumentierte vor Gericht, dass der Täter Thomas N. nicht mehr Gewalt anwendet als unbedingt nötig. Er war selber schuld, da er sich aus den Fesseln löste und auf den Täter zuging. Was hätte er da anderes machen sollen, als diesen regelrecht zu schächten (O-Ton Gericht), meinte die Anwältin Renate Senn.

Blick meint dazu: „Killer-Anwältin Renate Senn verhöhnt Opfer“